HomeAktuellBeiträgeMassnahmen zur Sicherung der Existenz von Akutspitälern notwendig
Massnahmen zur Sicherung der Existenz von Akutspitälern notwendig
3. März 2025
Die Fraktion der Mitte ist besorgt um die finanzielle Zukunft der Akutspitäler im Kanton Aargau. Die Schlagzeilen häufen sich mit Meldungen über die zunehmend prekären, finanziellen Verhältnisse in der Spitallandschaft. Deshalb reichen die Fraktionsmitglieder aus den Bezirken Muri und Bremgarten am 4. März 2025 eine Motion für eine gerechte Abgeltung der Grundversorgung und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) der Akutspitäler zur Sicherung derer Existenz ein. Die rechtlichen Grundlagen sollen so angepasst werden, dass den aargauischen Akutspitälern, insbesondere den Regionalspitalzentren, durch die vom Kanton vorgesehene Grundversorgung und durch zu erbringende gemeinwirtschaftlichen Leistungen verursachte Defizite durch den Kanton finanziell abgegolten werden.
Die Motion von Harry Lütolf (Wohlen), Ralf Bucher (Mühlau), Franziska Stenico-Goldschmid (Beinwil/Freiamt), Karin Koch Wick (Bremgarten) und Rita Brem-Ingold (Oberwil-Lieli) betreffend gerechte Abgeltung der Grundversorgung und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Akutspitäler zur Sicherung deren Existenzwird am 4. März 2025 eingereicht.
Der Kanton weist den Regionalspitalzentren die Aufgabe von Grundversorgern zu. Derzeit ist jedoch durch Gesetz oder Verordnung nicht abschliessend definiert, was alles zur Grundversorgung zählt. Klar ist, dass diese ein sogenanntes Basispaket beinhaltet. Ein wesentlicher Bestandteil des Basispakets ist der Notfall, welcher 7 x 24 Stunden betrieben werden muss. Als weiteres Beispiel dürfte typischerweise auch die Geburtshilfe und Gynäkologie als Bestandteil dieses Basispakets betrachtet werden.
Die aktuelle Tarifsituation in der ganzen Schweiz wird nun aber dazu führen, dass die regionale Grundversorgung, welche meistens durch Institutionen mit privater Trägerschaft sichergestellt ist, mangels Rentabilität mittelfristig nicht mehr gewährleistet sein wird. Der Kanton ist sich dieser Problematik bewusst und anerkennt im Grundsatz, dass die von den Spitälern zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) vom Staat entschädigt werden sollen. Die Liste der kantonal finanzierten GWL greift jedoch zu kurz, wenn es darum geht, mit der Abgeltung eine tarifliche Unterfinanzierung auszugleichen. Deshalb wird der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion angehalten, die rechtlichen Grundlagen anzupassen. Insbesondere sollten folgende GWL der Regionalspitalzentren als Grundversorger künftig durch den Kanton ausfinanziert werden:
Betrieb von spitalgebundenen Rettungsdiensten;
Betrieb einer der Notfallstation vorgelagerten Notfallpraxis;
Betrieb einer interdisziplinären Notfallstation (24/7);
Betrieb einer ärztlich geleiteten Geburtshilfe mit Leistungsauftrag GEB1;
Betrieb einer pädiatrischen Sprechstunde ohne angegliederte Kinderklinik am Standort der Sprechstunde;
Notfallbereitschaft des Operationsbetriebes (24/7);
Notfallbereitschaft der Radiologie (24/7);
Betrieb eines Case Managements;
administrativer Aufwand und die Logistikkosten bei der Abgabe/Verabreichung von Heilmitteln im ambulanten Setting;
Der Einsatz von Advanced Practise Nurse (APN).
«Spitäler stehen vor erheblichem Investitionsbedarf, um mit den neuesten medizinischen Technologien und den steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung Schritt zu halten. Es besteht ein enormer Druck, effizienter zu arbeiten und Kosten zu senken, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen», so Grossrat Harry Lütolf.
Die Mitte sieht, dass eine koordinierte Bedarfsplanung und nachhaltige Finanzierungslösungen unerlässlich sind, um die gute Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Wir erachten es als absolut notwendig, die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen, um den finanziellen Druck auf die Spitäler zu verringern. Nur so wird es uns gelingen, die Grundversorgung langfristig zu sichern.