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Assistierter Suizid im Kanton Aargau – statistische Entwicklung, Kostenfolgen und Auswirkungen auf Polizei und Staatsanwaltschaft

24. März 2026

Interpellation betreffend Assistiertem Suizid im Kanton Aargau – statistische Entwicklung, Kostenfolgen und Auswirkungen auf Polizei und Staatsanwaltschaft vom 24. März 2026 von Franziska Stenico-Goldschmid, die Mitte, Beinwil (Freiamt)

Text und Begründung:
Der assistierte Suizid ist in der Schweiz rechtlich zulässig, sofern keine selbstsüchtigen Motive vor-liegen. Organisationen wie EXIT oder Dignitas begleiten jährlich eine steigende Zahl von Menschen, die diesen Weg wählen. Auch im Kanton Aargau nimmt die Bedeutung des Themas zu, sowohl gesellschaftlich als auch administrativ. Für die Behörden entstehen dabei verschiedene Aufgaben: Die Polizei führt in der Regel Abklärungen vor Ort durch, die Staatsanwaltschaft beurteilt die strafrechtliche Relevanz, und Gesundheitsbehörden stehen in Kontakt mit den beteiligten Organisationen. Trotz dieser Relevanz liegen öffentlich kaum umfassende Informationen zu Fallzahlen, Kostenfolgen, Abläufen und der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Sterbehilfeorganisationen vor. Um Transparenz zu schaffen und die Auswirkungen auf Verwaltung, Justiz und Sicherheitsorgane nachvollziehbar zu machen, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Fälle von assistiertem Suizid wurden im Kanton Aargau in den letzten zehn Jahren registriert, jeweils pro Jahr?
  2. Wie viele dieser Fälle wurden durch Organisationen wie EXIT, Dignitas oder andere begleitet?
  3. Welche Kosten entstehen dem Kanton Aargau jährlich im Zusammenhang mit Eins-ätzen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und weiterer involvierter Stellen bei assistierten Suiziden?
  4. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand (z. B. Einsatzstunden der Polizei, Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft) pro Fall?
  5. Welche standardisierten Abläufe bestehen für Polizei und Staatsanwaltschaft bei ei-nem gemeldeten assistierten Suizid?
  6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen hinsichtlich Transparenz, Informationsfluss und Einhaltung rechtlicher Vorgaben?
  7. Welche Massnahmen bestehen, um Angehörige, Nachbarn oder involvierte Drittpersonen in solchen Situationen angemessen zu unterstützen oder zu informieren?
  8. Wie stellt der Kanton sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere Freiwilligkeit und Urteilsfähigkeit) im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Abklärungen korrekt überprüft werden?
  9. Gibt es Überlegungen, die statistische Erfassung, die Abläufe oder die Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen zu verbessern oder zu vereinheitlichen?
  10. Wie beurteilt der Regierungsrat die langfristige Entwicklung der Fallzahlen und deren Auswirkungen auf Ressourcenplanung und Budgetierung im Bereich Polizei und Justiz?

Ansprechperson

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