Vorstoss: Betreffend Anmeldeverfahren und Wählvoraussetzung für vom Volk gewählte nebenamtliche
1. September 2024 – Vom Volk gewählte nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie Friedensrichterinnen und Friedensrichter sollen im Anmeldeverfahren zur Wahl einen Privatauszug aus dem Strafregister einzureichen haben.
Aufgrund von Vorkommnissen im Bezirk Muri hat eine überparteiliche Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten ein Vorstoss eingereicht, dass Kandidierende Richter und Friedensrichter zukünftig den Strafregisterauszug bereits bei der Anmeldung vorlegen müssen. Ausserdem sollen neu auch nebenamtliche Richterinnen und Richter nicht strafrechtlich verurteilt worden sein dürfen.
